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Hausordnung - neu vom 28.10.2019

Schul- und Hausordnung der Sekundarschule „Bertolt Brecht“, Zöschen

1. Allgemeines

Diese Ordnung soll dazu dienen, das Zusammenwirken von Schülern, Lehrern und Erziehungsberechtigten an der Schule zu unterstützen. Die Verwirklichung der Aufgaben der Schule erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten, ihre Höflichkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Diese Ordnung gilt für alle Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes und für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, auch, wenn dies außerhalb der regulären Unterrichtszeit geschieht.
Diese Ordnung beruht auf den geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik sowie des Landes Sachsen-Anhalt und ergänzt diese.
Zur Vereinfachung werden im folgenden Text die männlichen Formen von Personen verwendet.
In der Schule ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Aufstachelung zu Rassenhass und Volksverhetzung stellen Straftaten dar und werden von der Schule angezeigt. Im Sinne eines friedlichen, interkulturellen, weltoffenen Miteinanders wird es nicht geduldet in Kleidung und Auftreten Intoleranz, Gewaltbereitschaft sowie Extrempositionen jeder Art zu demonstrieren.

2. Schulgelände

2.1. Zutrittsberechtigte

Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat.
Als schulfremde Personen gelten nicht
schulische Mitarbeiter,
Schüler der Schule.

2.2. Öffnungszeiten

Das Schulgebäude und Schulgelände sind im Regelfall zwischen 6.45 Uhr und 15.15 Uhr für Schüler geöffnet, außerhalb dieser Zeiten auch für Teilnehmer an schulischen Veranstaltungen, Mitglieder von Gremien nach dem Schulgesetz, Teilnehmer an anderen Veranstaltungen nach der Vergabeordnung.
Alle Veranstaltungen enden in der Regel spätestens um 21.45 Uhr.
Mitarbeiter haben im Regelfall ab 6.30 Uhr Zugang zum Gebäude. Das Gebäude muss von allen Personen spätestens 15 Minuten nach Veranstaltungsende verlassen sein.
Ausnahmen (längere Nutzung; Zugang an Wochenenden, Feiertagen oder in den Ferien) müssen mit der Schulleitung und mit dem Hausmeister vereinbart werden.

2.3. Schulweg

Der Schulweg ist der kürzeste/sicherste Weg zwischen Wohnung und Schule bzw. Haltestelle des Schulbusses. In den Bussen sowie an den Haltestellen verhalten sich die Schüler ordnungsgemäß ohne Beschädigungen oder Verschmutzungen zu verursachen. Die Regeln des Straßenverkehrs sind einzuhalten.
Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern oder Krafträdern ist nur bis zu den gekennzeichneten Flächen im Schritttempo erlaubt. Auf diesen Flächen ist der Aufenthalt während der Pausen nicht gestattet.

Bei Verspätungen des Schulbusses ist mind. 20 Minuten an der Haltestelle zu warten.

2.4. Schulhof

Zum Schulhof zählen die befestigten Flächen hinter der Schule und zwischen Schule und Turnhalle gemäß der Markierung.
Je nach Wetterlage kann der Sportplatz auf Anfrage genutzt werden.


3. Verhalten auf dem Schulgelände - Unterricht

3.1. Unterrichtsbeginn

Nach Ankunft der Busse, bzw. um 7.05 Uhr mit dem Vorklingeln sind alle Schüler in ihren Räumen und bereiten sich auf den Unterricht vor. Um 7.15 Uhr beginnt der Unterricht.

3.3. Unterricht

Die Unterrichtsräume werden nach Aufforderung des Fachlehrers oder der Erlaubnis eines Lehrers betreten. Kopfbedeckungen sind abzunehmen.
Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht. Das Klingelzeichen dient zur Orientierung.
Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, bleiben im Schließfach, Rucksack usw. Über Ausnahmen entscheidet das pädagogische Personal.

Alle Aufnahmegeräte und Handys sind während des Aufenthalts im Schulgebäude ausgeschaltet. Bei Zuwiderhandlung ist das schulische Personal berechtigt, die Übergabe der Geräte zu fordern und durchzusetzen. Die Gegenstände sind im Wiederholungsfall im Sekretariat durch die Erziehungsberechtigten abzuholen.
Über die Nutzung elektronischer Geräte im Unterricht entscheidet die Lehrkraft.

Das Essen und Trinken ist während des Unterrichts grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regelt der Lehrer.
Das Öffnen von großen Fenstern ist nur mit Einverständnis des unterrichtenden Lehrers möglich.
Die Jacken sind an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken zu hängen.
Zur Vermeidung von Verletzungsgefahren dürfen die Schüler während des Sportunterrichts keinerlei Schmuck tragen. (Sonderfälle regelt der Sportlehrer.)
Im Übrigen gelten die Raumordnungen der Fachräume.

3.4. Pausen

Die kleinen Pausen dienen lediglich dem Lehrer- und Raumwechsel. Mit dem Erreichen des Unterrichtsraumes stellen Lehrer und Schüler ihre Unterrichtsbereitschaft her.
In den Hofpausen begeben sich alle Schüler nach dem Ablegen der Tasche im Raum der nächsten Unterrichtsstunde auf den Schulhof bzw. zur Einnahme des Mittagessens in den Speiseraum.
Wird abgeklingelt (verantwortlich ist die Schulleitung oder Hofaufsicht), so verbleiben die Schüler während der Pause im Schulhaus. Sie suchen den Raum der folgenden Stunde auf. Die Fachlehrer übernehmen die Aufsicht.

3.5. Freistunden

In den Freistunden können sich die Schüler an den Sitzgruppen im Schulgebäude aufhalten bzw. auf dem Schulhof. Dabei ist zu beachten, dass der Unterricht der anderen Klassen nicht gestört wird.

3.6. Unterrichtsschluss

Am Ende jeder Unterrichtsstunde sind die Räume von den Lerngruppen in einem ordentlichen Zustand zu verlassen, die Tafeln zu säubern und grober Schmutz zu beseitigen.
Nach der letzten Unterrichtsstunde werden zusätzlich die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.
Verantwortlich ist der unterrichtende Lehrer.
Nach der letzten Stunde des Unterrichtstages verbleiben die Fahrschüler auf dem Schulgelände bis zu Abfahrt des Busses. Alle anderen Schüler verlassen das Schulgelände.

3.7. Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Im gesamten Gelände sowie in allen Gebäuden ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Mit der Ausstattung ist pfleglich umzugehen.
Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, inklusive aller Gebäude, ist untersagt.
Die Klasse vom Dienst säubert mind. einmal wöchentlich das Schulgelände (Schulhof, Eingangsbereiche). Dies erfolgt in Freistunden oder für 6 ausgewählte Schüler zum Schluss einer Fachstunde des Klassenleiters.
Unordnung und Verschmutzung sind vom Verursacher im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beseitigen. Schüler können verpflichtet werden, bestimmte Bereiche grob zu reinigen, um die Grundordnung aufrechtzuerhalten.
Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen oder Verschmutzungen (z.B. durch Farbsprays oder Farbstifte) führen nach dem Verursacherprinzip zu Regressforderungen. Diese sind durch die Eltern zu regeln.

3.8. Fehlen eines Lehrers

Ist der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet der Klassensprecher oder der Stellvertreter dies im Sekretariat.
Änderungen des Stundenplanes- auch vorübergehende- werden nur von Lehrern bzw. beauftragten Schülern angesagt oder per Aushang mitgeteilt oder in der App veröffentlicht.
Verbindlich ist der ausgedruckte Plan an den Schautafeln!

3.9. Einnahme von Speisen und Getränken

Das Mittagessen darf nur im Speiseraum eingenommen werden.
In den Hofpausen werden gekaufte und mitgebrachte Speisen und Getränke im Freien bzw. auf dem unteren Flur verzehrt.
In bestimmten Fachräumen ist Essen und Trinken komplett untersagt. (Fachraumordnung)

 

3.10. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen – auch von entsprechenden Attrappen -, von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, auch von Laserpointern und Feuerwerkskörpern, von alkoholischen Getränken, von Suchtmitteln jeder Art ist ebenso streng verboten wie deren Weitergabe, Entgegennahme oder Gebrauch.
Solche Gegenstände werden eingezogen und bei der Schulleitung hinterlegt.

 

4. Verlassen des Schulgeländes; Fehlen und Beurlaubung

4.1. Verlassen des Schulgeländes

Die Schüler dürfen das Schulgelände während der täglichen Schulzeit (Unterrichts – und Pausenzeit, Freistunden, Unterrichtsausfall -außer Randstunden-) ohne Erlaubnis nicht verlassen, es sei denn, es handelt sich um eine schulische Veranstaltung.
Muss ein Schüler die Schule während der täglichen Schulzeit wegen Krankheit vorzeitig verlassen, so hat er sich während des Unterrichts beim unterrichtenden Lehrer, in den Pausen bei dem die folgende Unterrichtsstunde erteilenden Lehrer mit dem Laufzettel abzumelden und zum Sekretariat zu begeben, wo die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden.

4.2. Fehlen eines Schülers

Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule grundsätzlich am ersten Unterrichtstag telefonisch bis 7.15 Uhr.
Eine spätere Benachrichtigung kann Fehlzeiten nach sich ziehen.
Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag nach der Krankheit vorliegen.
Eine Entschuldigung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten kann durch die Eltern fünfmal pro Schuljahr erfolgen. Darüber hinaus bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung.

4.3. Beurlaubung

Eine Freistellung vom Unterricht ist nur auf rechtzeitigen Antrag möglich und durch das Land Sachsen-Anhalt geregelt. Ein Anspruch besteht nicht. Freistellungen für Urlaubsreisen vor und nach den Ferien sind nur mit Begründung des Arbeitgebers statthaft.

4.4. Beurlaubung vom Sportunterricht

Die Befreiung vom Sportunterricht ist im Runderlass des Kultusministeriums vom 11.03.1997 geregelt.

 

Die Bundesagentur für Arbeit informiert und berät zu allen Fragen rund um die Themen Berufsausbildung und Studium an dieser Schule. Weitere Informationen dazu im Portal der Bundesagentur für Arbeit.

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