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Rahmenplan

für die

Hygienemaßnahmen, den Infektions- und

Arbeitsschutz an Schulen

im Land Sachsen-Anhalt

während der Corona-Pandemie

  1. August 2020

 

Alle Schülerinnen und Schüler dürfen wieder in die Schule.

In den Bussen besteht weiterhin Maskenpflicht.

An den ersten zwei Schultagen besteht auf dem Schulgelände Maskenpflicht.

Änderung vom 24.08.2020: Auf dem Schulhof keine Maskenpflicht! (Schulleiterbrief)

Abgesetzt werden dürfen diese im Unterrichtsraum auf Weisung des Lehrers. (Es kann Ausnahmen geben!)

Die Hygienevorschriften des Landes werden eingehalten.

In den einzelnen Fächern wird eine Lernstandsanalyse durchgeführt, um Defizite

zu erkennen.

Schülerinnen und Schüler, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,

dürfen nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule kommen.

 

Link: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/schulen-starten-mit-rahmenplan/

 

Der Verkauf der Arbeitshefte findet am 26.08.2020 von 14.00 - 17.00 Uhr in der Schule statt.

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 haben einen Abschluss in der Tasche.

Ein Drittel besitzt nunmehr einen erweiterten Realschulabschluss, ein Schüler einen Hauptschulabschluss und alle

anderen einen Realschulabschluss. Damit geht im 4. Jahr in Folge kein Schüler ohne Abschluss aus unserer Schule.

Landesweit beträgt die Rate der Schüler ohne Abschluss über 11 %!

Trotz Corona sind die Abschlüsse alle im normalen Bereich, sogar ein wenig besser - das E-learning hat gut funktioniert!

Liebe Lehrer, liebe Schüler, liebe Eltern, da haben wir alles richtig gemacht!

Das Ergebniss unterstreicht unseren Weg zur Gemeinschaftsschule ab dem kommenden Schuljahr.

Das LISA in Halle hat einen Aufgabenpool erstellt, der für alle Schüler in den Ferien zur Verfügung steht.

Wer also Defizite ausgleichen will, kann entsprechende Aufgaben lösen. Wer sich nicht sicher ist, welche Aufgaben er wählen soll,

kann seinen Fachlehrer per E-Mail kontaktieren!

Einfach auf  Lernagebote kllicken!

Lernangebote

 

 

 

 

Wer Lust hat mal reinzuschnuppern, sich für junge Menschen engagieren möchte, Ideen hat, kann sich gern bei uns für diese Stelle bewerben.

Wir haben die Zusage ab dem kommenden Schuljahr 2020/2021. Da gibt es vielfältige Aktivitäten rund um den Schulalltag,

Arbeitsgemeinschaften und Projekte, Freistunden, einzelne Schüler mit Problemen, Schulgarten, Schülerfirma. Ideal für alle, die noch auf der Suche sind, ob die Pädagogik das Richtige sei,

aber auch für alle anderen engagierten Leute. Das Betätigungsfeld erfolgt nach Absprache uns ist nicht vorgegeben.

Ideal auch für die Älteren, die ihre Lebenserfahrung weitergeben möchten und aktiv im Alltag bleiben wollen!

Also Jung und Alt sind angesprochen!

Wer kann einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwilligendienst machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und

Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.

Taschengeld

  • Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 414 Euro (Stand: 2020).
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.

 

Die Bundesagentur für Arbeit informiert und berät zu allen Fragen rund um die Themen Berufsausbildung und Studium an dieser Schule. Weitere Informationen dazu im Portal der Bundesagentur für Arbeit.

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